THG-Prämie für Ihr E-Auto

Sie sind Halter:in eines Elektrofahrzeugs? Sehr gut! Für Ihr Engagement in eine nachhaltige Zukunft erhalten Sie einen garantierten Klimabonus. Die komplette Abwicklung übernehmen wir für Sie.

Smart fahrenGeld sparen

Innovation laden, Umwelt schonen, neuer Spaß am Fahren.

Ab sofort können Sie mit Ihrem Stromer* Geld verdienen: Die Emissionen, die Sie beim Fahren Ihres E-Autos einsparen, werden im Rahmen der THG-Quote erfasst - und von der fossilen Kraftstoffindustrie zur Senkung derer Emissionen abgekauft.

* Bitte beachten Sie: Hybrid-Fahrzeuge sind von der THG-Quote ausgeschlossen.

Clever Sparen mit der THG-Quote

Wie erhalte ich meinen Klimabonus? Sie können zwischen zwei verschiedenen Prämien wählen: Cashback auf Ihr Auto bzw. Ihren Transporter oder einem Rabatt auf Ihre Wallbox! Für welche unserer THG-Prämien Sie sich auch entscheiden – die komplette Abwicklung erfolgt bequem für Sie durch energie schwaben.

Cashback Auto

205 € für Ihr Auto mit der Fahrzeugklasse M1 und der Kraftstoffart Elektro.
 

Cashback Transporter

300 € für Ihren Transporter mit der Fahrzeugklasse N1 und der Kraftstoffart Elektro.
 

Rabatt auf Wallbox

Beim Kauf einer Wallbox erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 300 €.
 

Wo finde ich Fahrzeugklasse und Kraftstoffart?

Die Fahrzeugklasse ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Schlüsselnummer J hinterlegt.Den Nachweis Ihrer Kraftstoffartfinden Sie unter der Schlüsselnummer P.3. 

Die Klasse M1 definiert Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, wie Automobile und Wohnmobile. Zur Klasse N1 gehören alle Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) mit mindestens 3 Rädern. und einer zulässige Gesamtmasse mit bis zu 3,5 Tonnen.

Wie funktioniert die THG-Prämie?

Bei der Verbrennung fossiler Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel werden CO2-Emissionen freigesetzt. Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie (z.B. Mineralölkonzerne) sind verpflichtet - über gesetzlich vorgeschriebene Quoten - ausgestoßenes CO2 zu kompensieren. Das Klimaschutz-Instrument „Treibhausgas-Minderungsquote (THG)“ ermöglicht es energie schwaben durch Ihr elektrisches Fahrzeug eingesparte CO2-Emissionen an die Mineralölunternehmen zu verkaufen. Somit leisten Sie und Ihr Elektro-Fahrzeug einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energiewende. Denn die THG-Quote soll von heute 6% auf bis zu 25% im Jahr 2030 ansteigen.

Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ Mobilität THG-Quote

Wann kann ich mich für die THG-Quote registrieren?

Privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mitmachen. Die Fahrzeuge können geleast oder finanziert sein. Bedingung ist, dass Sie als Halter*In im Fahrzeugschein eingetragen sind und das Fahrzeug zum 1.1.2022 zugelassen ist.

FAQ Mobilität THG-Quote

Ich habe ein Plug-In-Hybride Fahrzeug. Kann ich mich für die THG-Quote registrieren?

Nein, Hybrid-Fahrzeuge sind von THG-Quote ausgeschlossen. Lediglich elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoff Code 0004 können teilnehmen. Diese Kennzeichnung finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.

FAQ Mobilität THG-Quote

Kann ich mich mit meinem Leasingfahrzeug für die THG-Quote registrieren?

Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an der THG-Quote, ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

FAQ Mobilität THG-Quote

Können private und gewerbliche Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden?

Private und gewerbliche Elektrofahrzeuge tragen ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Deshalb können beide registriert werden.

FAQ Mobilität THG-Quote

Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

Für die Registrierung werden einige persönliche Angaben und eine digitale Kopie Ihrer aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Elektrofahrzeug benötigt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Muss ich bereits ein E-Auto haben, um mich registrieren zu können?

Ja, Sie müssen bereits im Besitz Ihres E-Autos sein. Ist Ihr Fahrzeug noch nicht ausgeliefert, und Sie möchten später Ihre Prämie beantragen, ist dies innerhalb des Registrierungszeitraumes möglich.

FAQ Mobilität THG-Quote

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug im Laufe des Jahres verkaufe?

Pro Fahrzeug kann die Quote lediglich einmal im Jahr generiert werden.

Sollten Sie die Quote bereits generiert haben, kann der Käufer oder die Käuferin dieses Fahrzeuges die Quote für das laufende Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen...

FAQ Mobilität THG-Quote

Ab wann kann ich mir die THG-Quote auszahlen lassen?

Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt in der Regel ca. 4 Wochen nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?

Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Sie erhalten eine jährliche Zahlung von uns, solange Sie der Fahrzeughalter sind. Als Nachweise benötigen wir jährlich den Fahrzeugschein. Die Zahlung kann angepasst werden, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

FAQ Mobilität THG-Quote

Auf welcher Grundlage wird die Prämie berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des BMU, Bundesumweltamt, welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2021 und voraussichtlich auch 2022/2023 genau 1.943 kWh.

FAQ Mobilität THG-Quote

Benötige ich eine Wallbox oder eine Ladestation, um für den THG Klimabonus berechtigt zu sein?

Nein, die Zulassungsbescheinigung Ihres Elektrofahrzeugs reicht als Nachweis aus.

Wo oder wie Sie Ihr Auto laden spielt keine Rolle.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bis wann kann ich meine THG-Quote für das aktuelle Jahr geltend machen?

Ihre Registrierung muss bis zum 31.12. des aktuellen Jahres erfolgt und durch energie schwaben bestätigt sein. Auf diese Weise sichern Sie sich Ihre Prämie in voller Höhe für das ganze aktuelle Jahr. 

Agatha HarasElektromobilität

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