Welche Menge grünes Gas benötige ich bis wann?
Alle Gasheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, können bis zum Jahr 2045 unverändert mit Erdgas weiterbetrieben werden.
Bauen Sie Ihre neue Gasheizung bis zum 30.06.2028 in einem bereits bestehenden Gebäude ein, so benötigen Sie zeitlich gestaffelt einen steigenden Anteil grünes Gas:
- 15% grünes Gas ab 01.01.2029
- 30% grünes Gas ab 01.01.2035
- 60% grünes Gas ab 01.01.2040
- 100% grünes Gas ab 01.01.2045
Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028 in einem bereits bestehenden Gebäude ein, dann benötigen Sie einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% grünen Gasen.
Bauen Sie eine Gasheizung im Neubau ein, so benötigen Sie seit dem 01.01.2024 ebenfalls einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% grünen Gasen.
Mit energie schwaben sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite
So oder so: energie schwaben stellt Ihnen schon jetzt alle im Rahmen des neuen GEG benötigten Produkte inklusive 100% Biogas und zukünftig auch Wasserstoff zur Verfügung.
Sie möchten in Ihrem bestehenden Gebäude den Anteil grünes Gas erhöhen? Sehr gerne! Alle unsere Grüngas-Produke sind bereits verfügbar! Mehr Informationen und die Möglichkeit zu wechseln finden Sie hier: Mein BioGas 10, Mein BioGas 15, Mein BioGas 30, Mein BioGas 65 und Mein BioGas 100.
Allen, die Ihren Neubau im Neubaugebiet mit Gas beheizen möchten, empfehlen wir Mein BioGas 65.
- Woher kommt der Wasserstoff?
- Ab wann ist Wasserstoff für mich verfügbar?
- Wieviel wird Wasserstoff zukünftig kosten?
- Wird es in Zukunft genügend Wasserstoff geben?
- Muss ich meine bestehende Gasheizung austauschen?
- Darf ich heute noch eine neue Gasheizung einbauen?
- Was kostet mich ein künftiger Heizungstausch für einen Einsatz von Wasserstoff?
- Ist meine Innen-Installation für Wasserstoff tauglich?
Mehr Antworten zum Thema GEG und Heizen
Sie haben weiteren Fragen zum Thema GEG und Heizen? Hier gelangen Sie zu unserem digitalen Kompass zum Gebäudeenergiegesetz.

