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Biogas Tanks in grüner Landschaft

Mein BioGas 10: Bereits heute verfügbar

Verpflichtend ab 2029 nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.

Mit energie schwaben sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite

Mein BioGas 10: Bereits heute verfügbar!

Verpflichtend ab 2029 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.

Sie möchten bereits jetzt Ihren Anteil grünes Gas erhöhen oder Ihren Neubau mit Gas beheizen? Gerne! Alle unsere Grüngas-Produke sind verfügbar! 
Hier finden Sie das richtige Produkt:

NEU: Mein BioGas 10

  • Ab 2029 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.
  • Sicher in die Energiezukunft mit 10% Biogas-Anteil.

Mein BioGas 15

  • 15% Biogasanteil.
  • Wird nach GModG ab 2030 benötigt, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen. Ab 2035 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 30 reserviert.

Mein BioGas 30

  • 30% Biogasanteil.
  • Wird nach GModG ab 2035 benötigt, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen. Ab 2040 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 65 reserviert.

Mein BioGas 65

  • 65% Biogasanteil.
  • Nach GModG benötigen Sie ab 2040 mindestens 60% Biogas, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.
  • Ab 2045 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 100 reserviert.

Mein BioGas 100

  • 100% Biogasanteil. Wird nach GModG ab 2045 in allen Gasheizungen benötigt.

Wasserstoff

  • Bereits ab dem Jahr 2035 bieten wir Ihnen in ausgewählten Netzgebieten 100% Wasserstoff an. Wir werden dieses Produktangebot bis zum Jahr 2045 stetig ausweiten. 
  • Mehr zu unserem Engagement im Bereich Wasserstoff finden Sie hier.

Sie möchten wechseln? Gerne! Alle unsere Grüngas-Produkte sind bereits verfügbar.

Faire Tarife für unsere Heimat. Wechseln Sie jetzt!

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Wohnfläche im Haushalt
50m² Wohnfläche im Haushalt 50m2
50m² Wohnfläche im Haushalt 80m2
50m² Wohnfläche im Haushalt 100m2
50m² Wohnfläche im Haushalt 120m2
Jahresverbrauch
16.000  kWh
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Biogas erfüllt die Anforderung nach § 71 Absatz 2 - 4 GEG. Die Massebilanzierung und die Nachweisführung erfolgt über das Biogasregister der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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