Ein Sparschwein sitzt auf dem Armaturenbrett während der Autofahrt

So fördert der Staat Elektroautos

Emissionslos fahren, die Umwelt schützen und sogar daheim laden: Das kann man nur mit einem E-Auto. Wir klären auf, wie der Staat Sie beim Kauf eines Elektroautos fördert.

Mobil sein, Umwelt schützen

Sie wollen die Umwelt schützen und trotzdem mobil bleiben? Dann denken Sie vielleicht darüber nach, auf ein Elektroauto umzusatteln. Das ist gut fürs Klima, steht für die Mobilität der Zukunft – und das Fahren macht obendrein richtig Spaß.

Das sieht auch der Staat so und fördert die Elektromobilität schon seit Juli 2016 gezielt mit dem Umweltbonus. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Förderung nutzen können.

Alles zum Umweltbonus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Anpassung des Umweltbonus veröffentlicht, welche zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Mit der neuen Richtlinie soll eine nachhaltige, effiziente und bezahlbare Elektromobilität gefördert werden. Besonders erfreulich ist das für alle, die in ein E-Auto umsteigen wollen.

  • Förderung ab dem 01.01.2023:
    1.    Plug-In-Hybride erhalten mit in Kraft treten der Richtlinie keine Förderung für den Umweltbonus
    2.    Batterieelektrische- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis 40.000 € erhalten 4500 € Umweltbonus, Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 € erhalten 3000€.
  • Förderung ab dem 01.09.2023: Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt.
  • Förderung ab dem 01.01.2024: Die Fördersumme wird auf 3000 € reduziert und für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 € eingeschränkt. Fahrzeuge mit einem höhen Nettolistenpreis werden nicht mehr gefördert.
  • Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Informationen zur BAFA Innovationsprämie

Loderndes Feuer in einem Kaminofen

KfW-Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren

Wenn Sie sich eine Wallbox für Ihr Zuhause zulegen möchten, ist das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren Kredit und Investitionszuschuss“ der KfW Bankengruppe besonders interessant für Sie. Generell wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden unterstützt.

  • Im Rahmen dieses Programms werden aber auch zehn bis 30 Prozent der Baukosten inkl. Wallbox erstattet.
    Voraussetzung: Die Förderfähigkeit, welche durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater bestätigt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt der KfW Bankengruppe:

Infoblatt „Energieeffizient Sanieren Kredit und Investitionszuschuss“ (pdf, 285kb)

 

Sie wünschen Unterstützung?

Im Rahmen unserer Fördermittelberatung für Ihr Gebäude- oder Ihre Heizungsmodernisierung helfen wir Ihnen gern bei der Recherche und Beantragung der Fördermittel.

Ihre Frage, unsere Antworten

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge
FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Wo beantrage ich den Umweltbonus?

Ihren Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Hier bekommen Sie alle wichtigen Infos rund um das Thema Antrag.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Werden auch Hybridfahrzeuge gefördert?

Ab dem 01.01.2023 werden ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Werden auch E-Autos gefördert, die teurer als 40.000 Euro sind?

Ja, das werden sie, wenn auch geringer. Bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 € liegt der staatliche Anteil bei 3000 €.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Gibt es eine Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge?

Ja, mit dem Umweltbonus geförderte Fahrzeuge dürfen frühestens nach 12 Monaten den Besitzer wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland geförderte Fahrzeuge in Nachbarländer weiterverkauft werden.

Agatha HarasElektromobilität
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