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So fördert der Staat Elektromobilität

Emissionslos fahren, die Umwelt schützen und sogar daheim laden: Das kann man nur mit einem E-Auto. Wir klären auf, wie der Staat Sie bei der baulichen Einrichtung einer Wallbox fördert, damit Sie Ihr Elektroauto bequem zuhause laden können. 

Mobil sein, Umwelt schützen

Sie wollen die Umwelt schützen und trotzdem mobil bleiben? Dann denken Sie vielleicht darüber nach, auf ein Elektroauto umzusatteln. Das ist gut fürs Klima, steht für die Mobilität der Zukunft – und das Fahren macht obendrein richtig Spaß.

Die aktuellsten Informationen zur neuen Elektroförderung 2026 erhalten Sie hier, lassen Sie sich beraten.

Elektroauto-Förderung

Neues Programm zur Förderung des Kaufs oder Leasings von neuen Elektroautos:

Bis zu 6.000 Euro Förderung möglich! 

  • Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
  • Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.
  • Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
  • Des Weiteren sind Elektroautos aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Ladeinfrastruktur-Förderung im Mehrparteienhaus

Neues Programm zur Förderung von Ladepunkten in Mehrparteienhäusern.

Förderstart voraussichtlich ab Q2 2026.

  • Das geplante Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Der Zuschuss soll die Investitionsbereitschaft steigern und umfasst folgende Kostenpunkte:
  • Anschaffungskosten (Wallboxen und Ladekabel)
  • Kosten für die Modernisierung des Netzanschlusses (Netzanschluss und Elektroanlagen)

Konkrete Förderdetails sollen Anfang 2026 vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) veröffentlicht werden.

Sie wünschen Unterstützung?

Im Rahmen unserer Fördermittelberatung helfen wir Ihnen gern bei der Recherche und Beantragung der Fördermittel.

Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ Mobilität Elektromobilität

Wer kann die Elektroautoförderung beantragen?

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

FAQ Mobilität Elektromobilität

Wie hoch ist die Elektroautoförderung?

• Basisförderung: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
• Förderung für Familien
- pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
- Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

FAQ Mobilität Elektromobilität

Wie kann die Förderfähigkeit eines Fahrzeugs vorab geprüft werden?

Informationen zu den jeweiligen CO2-Emissionen eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder Fahrzeugs mit Range Extender sind beim Hersteller oder Händler erhältlich.

FAQ Mobilität Elektromobilität

Wo finde ich weitere Informationen zur Elektroautoförderung?

Weitere Informationen rund um die neue Elektroautoförderung finden Sie unter anderem auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

FAQ Mobilität Elektromobilität

Werden auch Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern gefördert?

Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ wurde ein neues Förderprogramm für Ladeeinrichtungen in Mehrfamilienhäusern angekündigt. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften finanziell dabei zu unterstützen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge in gemeinschaftlichen Garagen zu installieren. Förderfähig sind dabei nicht nur die Ladepunkte selbst, sondern auch Maßnahmen zur Verstärkung des Netzanschlusses sowie zur Anpassung der elektrischen Gebäudeinfrastruktur. 

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen werden Anfang 2026 erwartet.

FAQ Mobilität Elektromobilität

Beim Umsetzen welcher Gesetze unterstützt mich die Ladeinfrastruktur-Förderung in Mehrfamilienhäusern?

Bei Neubauten oder Sanierungen mit mehr als drei Stellplätzen ist die Installation von Ladeinfrastruktur durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) verpflichtend. 

Die Förderung unterstützt Immobilieneigentümer somit bei der Umsetzung geltender Gesetze.

 

FAQ Mobilität Elektromobilität

Gibt es für die Nachrüstung von Ladeinfrastruktur eine Steuerersparnis für VermieterInnen und EigentümerInnen?

Nachgerüstete Ladesäulen in vermieteten Immobilien gelten als eigenständige Wirtschaftsgüter und können über die Nutzungsdauer (meist sechs bis zehn Jahre) komplett abgeschrieben werden.

Bei privaten Nachrüstungen können bis zu 20% der Installationskosten (maximal 1.200 €) als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden

Agatha HarasElektromobilität
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