Mobil sein, Umwelt schützen
Sie wollen die Umwelt schützen und trotzdem mobil bleiben? Dann denken Sie vielleicht darüber nach, auf ein Elektroauto umzusatteln. Das ist gut fürs Klima, steht für die Mobilität der Zukunft – und das Fahren macht obendrein richtig Spaß.
Die aktuellsten Informationen zur neuen Elektroförderung 2026 erhalten Sie hier, lassen Sie sich beraten.

Elektroauto-Förderung
Neues Programm zur Förderung des Kaufs oder Leasings von neuen Elektroautos:
Bis zu 6.000 Euro Förderung möglich!
- Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
- Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.
- Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
- Des Weiteren sind Elektroautos aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Ladeinfrastruktur-Förderung im Mehrparteienhaus
Neues Programm zur Förderung von Ladepunkten in Mehrparteienhäusern.
Förderstart voraussichtlich ab Q2 2026.
- Das geplante Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Der Zuschuss soll die Investitionsbereitschaft steigern und umfasst folgende Kostenpunkte:
- Anschaffungskosten (Wallboxen und Ladekabel)
- Kosten für die Modernisierung des Netzanschlusses (Netzanschluss und Elektroanlagen)
Konkrete Förderdetails sollen Anfang 2026 vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) veröffentlicht werden.
Im Rahmen unserer Fördermittelberatung helfen wir Ihnen gern bei der Recherche und Beantragung der Fördermittel.
Ihre Fragen, unsere Antworten
- Wer kann die Elektroautoförderung beantragen?
- Wie hoch ist die Elektroautoförderung?
- Wie kann die Förderfähigkeit eines Fahrzeugs vorab geprüft werden?
- Wo finde ich weitere Informationen zur Elektroautoförderung?
- Werden auch Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern gefördert?
- Beim Umsetzen welcher Gesetze unterstützt mich die Ladeinfrastruktur-Förderung in Mehrfamilienhäusern?
- Gibt es für die Nachrüstung von Ladeinfrastruktur eine Steuerersparnis für VermieterInnen und EigentümerInnen?

