Gaspreise für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden

im Netzgebiet der schwaben netz gmbh

Durch die Grund- und Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass Haushaltskunden und -kundinnen im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich ohne Lieferanten grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt werden können. 

energie schwaben ist Grundversorger in Bayrisch-Schwaben im Großteil des Netzgebietes der schwaben netz gmbh für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2024.
 
Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie der ergänzenden Bedingungen der energie schwaben gmbh.

Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Wer ist Haushaltskunde im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG?

Haushaltskunden und -kundinnen sind Letztverbraucher, die Energie im Niederdruck- oder Niederspannungsnetz  überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund:innen im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Sie kommt beispielsweise zustande, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und Energie verbrauchen. Dasselbe gilt beim erstmaligem Energieverbrauch nach Neuanschluss einer Entnahmestelle an das Netz. Die Grundversorgung kann jederzeit innerhalb 14 Tagen gekündigt werden. 

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Was versteht man unter Ersatzversorgung?

Die Versorgung der Verbraucher:innen mit Energie ist jederzeit gesichert. Dazu dient die Ersatzversorgung. Auch dann, wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert beispielsweise ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, übernimmt kraft Gesetzes für maximal drei Monate der Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Es gelten hierbei die gesonderten allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung.
Dauer der Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Haushaltskunden keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt nach drei Monaten automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV, GasGVV.

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