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Wärmestrom für Ihr modernes Zuhause

Mit unseren neuen Tarifen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten – perfekt abgestimmt auf Ihre Haustechnik. Ideal für Wärmepumpe, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur.

Mein ModulStrom 1 und Mein ModulStrom 2

Sie sind noch unsicher, welches Produkt am besten zu Ihrer Anlage passt?  Mit unserer Übersicht finden Sie schnell heraus, welcher Tarif für Ihre individuelle Situation geeignet ist. Die Daten dazu entnehmen Sie bitte Ihrer „Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG“ bei Ihrem Netzbetreiber.

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langfristige Wirtschaftlichkeit.

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Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Nach §14a EnWG sind folgende Anlagen betroffen, wenn die elektrische Leistung 4,2 kW überschreitet: Wärmepumpen, Klimaanlagen, private Ladepunkte für E-Autos (Wallboxen), Batteriespeicher mit Strombezug.

Welchen Vorteil hat eine Netzdienliche Steuerung?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes, indem sie ihren Stromverbrauch flexibel an die aktuelle Situation im Stromnetz anpassen können. Dies ermöglicht eine bessere Integration erneuerbarer Energien.

Was bedeutet steuerbar?

Der Netzbetreiber darf die Nutzung nicht komplett unterbrechen, sondern nur drosseln (mind. 4,2 kW Ladeleistung müssen laut BNetzA immer möglich bleiben). Diese Regelung ist Teil der Digitalisierung der Energiewende und wird durch intelligente Messsysteme unterstützt.
Wichtig: Ihr Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Für welche Anlagen gelten die Neuregelungen nach §14a ab dem 01.01.2024?

Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW mit Inbetriebnahme ab dem 01.Januar 2024. Typische Beispiele sind private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallboxen), Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung.

Was gilt für Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024?

Für Anlagen, die bereits Ende 2023 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Betrieb waren, ändert sich erst einmal nichts. Sie müssen aber nach einer Übergangsfrist, die spätestens am 31. Dezember 2028 endet, auch den neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß EnWG § 14a folgen. Kundinnen und Kunden können schon vor Ende der Übergangsfrist freiwillig* bestehende Wärmepumpen oder Wallboxen beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden und so in einen Tarif mit geringerem Netzentgelt wie z.B. Mein ModulStrom 1 und Mein ModulStrom2 wechseln.
*Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich dafür entscheiden, freiwillig früher in die neuen Regelungen zu wechseln, ist diese Entscheidung verbindlich. Ein Zurückwechseln ist dann nicht mehr möglich.

Wo registriere ich meine Verbrauchseinrichtung?

Beim Netzbetreiber: Kundinnen und Kunden müssen ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber registrieren. (Automatisch bei Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 oder freiwillig bei Bestandsanlagen)  

Bei energie schwaben: Nach erfolgter Registrierung beim Netzbetreiber kann der passende Tarif zur Reduzierung der Netzentgelte (z. B. Mein ModulStrom 1 oder Mein ModulStrom 2) bei uns abgeschlossen werden. 

Noch offene Fragen?

Weitere FAQs rund um steuerbare Verbrauchseinrichtungen finden Sie in unserem Servicebereich.

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