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Mein BioGas 10: Bereits heute verfügbar!
Verpflichtend ab 2029 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.
Sie möchten bereits jetzt Ihren Anteil an Gas mit Biomethan erhöhen oder Ihren Neubau mit Gas beheizen? Gerne! Alle unsere Mein BioGas-Tarife sind verfügbar. Damit erhalten Sie Gasprodukte mit einem vertraglich festgelegten Biomethananteil von 10, 15, 30, 65 oder 100 Prozent.
Hier finden Sie das richtige Produkt:
NEU: Mein BioGas 10
- Ab 2029 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.
- Mit einem festgelegten Biomethananteil von 10%.
Mein BioGas 15
- Mit einem festgelegten Biomethananteil von 15%.
- Wird nach GModG ab 2030 benötigt, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen. Ab 2035 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 30 reserviert.
Mein BioGas 30
- 30% Biogasanteil.
- Wird nach GModG ab 2035 benötigt, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen. Ab 2040 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 65 reserviert.
Mein BioGas 65
- Mit einem festgelegten Biomethananteil von 65%.
- Nach GModG benötigen Sie ab 2040 mindestens 60% Biogas, wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen.
- Ab 2045 haben wir für Sie dann das Produkt Mein BioGas 100 reserviert.
Mein BioGas 100
- Mit einem festgelegten Biomethananteil von 100%. Wird nach GModG ab 2045 in allen Gasheizungen benötigt.
Wasserstoff
- Wir prüfen den Aufbau von Wasserstoffangeboten in ausgewählten Netzgebieten bereits ab dem Jahr 2035. Informationen zu konkreten Verfügbarkeiten, Voraussetzungen und Zeitplänen veröffentlichen wir, sobald verbindliche Planungen vorliegen.
- Mehr zu unserem Engagement im Bereich Wasserstoff finden Sie hier.
Sie möchten wechseln? Gerne!
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Für die verwendeten Biomethanmengen erfolgen Massebilanzierung und Nachweisführung über das Biogasregister der Deutschen Energie-Agentur (dena).


