Wie können wir Ihnen helfen?

Service

FAQ Service

Was kann ich tun, wenn ich meine Abschläge oder meine Nachzahlung nicht bezahlen kann?

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0821 9002-2121. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung.
Unsere Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV steht Ihnen als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

FAQ Service

Kann ich Freunde und Bekannte werben?

Ja sehr gerne. Für jeden geworbenen Neukunden erhalten Sie als Bestandskunde und der Geworbene jeweils eine Prämie. Dafür geben Sie einfach im Online Bestellprozess die Daten des Werbenden an.

FAQ Service Rechnung und Zahlung

Ich verstehe meine Strom-/Gasrechnung nicht.

Eine genaue Erklärung Ihrer Strom- oder Gasrechnung finden Sie hier

FAQ Service Rechnung und Zahlung

Wie oft im Jahr erhalte ich eine Rechnung?

Sie erhalten die Rechnung einmal jährlich. Der genaue Monat wird Ihnen auf der Vertragsbestätigung oder der Jahresabrechnung mitgeteilt

Wichtig für Neukunden oder bei einer Verschiebung des Abrechnungszeitraums: Bis zur ersten Rechnung können weniger als 12 Monate vergehen. Die Abschlags- und Rech­nungsbeträge können in diesem Fall nicht mit einer Jahres­rechnung verglichen werden.

FAQ Service Abschlag und Verbrauch
FAQ Service Rechnung und Zahlung

Warum ist mein Abschlag so hoch und wie kann ich ihn ändern?

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung ein:

  • Die Abrechnungsperiode, d. h. der Zeitraum bis zum Ende Ihres nächsten Abrechnungsmonats
  • Ihr prognostizierter Verbrauch in diesem Zeitraum
  • Der Arbeitspreis, die Servicepauschale und ggf. Rabatte bzw. einmalige Boni
FAQ Service Rechnung und Zahlung

Was kann ich im Online-Kundenportal machen? Wie melde ich mich dort an?

In unserem Online-Kundeportal können Sie Ihre persönlichen Daten und Bankdaten ändern, Ihre Rechnungen einsehen, den  Abschlag ändern sowie Ihren Zählerstand einsehen und hinterlegen.
Hier kommen Sie zum Online-Service.

FAQ Service Zähler und Zählerstand

Wer liest meinen Zähler ab und wann?

Entweder der Netzbetreiber oder Sie selbst, wenn Sie den Abrechnungszeitraum geändert haben. In diesem Fall erhalten Sie dann eine Ablesekarte von uns.

FAQ Service Zähler und Zählerstand

Kann ich den Zählerstand selbst melden und wenn ja wie?

Ja natürlich. Ganz einfach über das Online-Formular von schwaben netz. 

Ihren Zählerstand können Sie uns auch uns telefonisch oder per Fax mitteilen unter Tel. 0821 455166-444, Fax: 0821 455166-450 oder Sie geben Ihn direkt an unseren Kundenservice.

FAQ Service Abschlag und Verbrauch

Wie erfahre ich etwas über Preisänderungen?

Über Preisänderungen werden Sie schriftlich mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert.

FAQ Service Abschlag und Verbrauch

Welcher Tarif eignet sich für mich am besten?

Welcher Tarif in Ihrem Gebiet für Sie verfügbar ist und sich für Sie am besten eignet, erfahren Sie hier

FAQ Service Abschlag und Verbrauch

Wie schließe ich einen Vertrag zu meinem gewünschten Produkt ab?

Über unseren Preisrechner oder über den Kundenservice. Den Preisrechner finden Sie auf den einzelnen Tarifseiten und der Strom- oder Gasseite.

FAQ Service Online-Service Kundenportal

Wie kann ich die Online-Services des Kundenportals nutzen?

Das geht ganz einfach. Um unseren Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich nur hier anmelden. 

FAQ Service Online-Service Kundenportal

Was mache ich, wenn ich das Passwort vergessen habe?

Sie können bei der Anmeldung „Zugangsdaten vergessen“ anklicken und erhalten ein neues.

FAQ Service Online-Service Kundenportal

Ich sehe im Kundenportal nicht alle Verträge für meine Lieferstelle.

Verlinkung Kundenservice

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Wofür benötige ich den Energieausweis?

Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ist der Energieausweis für jede Immobilie. Denn er gibt Aufschluss über die aktuelle energetische Situation und zeigt Einsparpotenziale auf. Bei sehr vielen Gebäuden lassen sich 60% der Energiekosten oder sogar noch mehr einsparen. Zwingend notwendig wird der – bedarfs- oder verbrauchsabhängige – Energieausweis dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Dabei wird jeder Ausweis mit einer Registrierungsnummer versehen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zu modernisieren, dann brauchen Sie den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis).

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Bedarfs- oder verbrauchsbasiert – wer benötigt welchen Energieausweis?

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt grundsätzlich den Bedarfsausweis. Er ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, jedoch nicht für alle bestehenden Gebäude zwingend erforderlich. Je nach Größe und Alter einer Immobilie reicht auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) aus. 

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Was bietet der Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)

Der Bedarfsausweis berücksichtigt alle relevanten Daten eines Gebäudes. Die Wärmedämmfähigkeit des Gebäudes und die eingesetzte Anlagentechnik liefern die Daten, um Jahresenergiebedarf und Primärenergiebedarf zu berechnen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen ableiten.

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Was bietet der Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind auf dieser Grundlage nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Welches Gebäude braucht ab wann den Energieausweis?

Während es die Energieausweise für Neubauten bereits seit 2002 gibt, ist der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Wieviel kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kostet für Kundinnen und Kunden von energie schwaben für Gebäude bis 5 Wohneinheiten 149 Euro und ab 6 Wohneinheiten 169 Euro. Für alle Nichtkundinnen und Nichtkunden 169 Euro (ohne Kundenkonto bei energie schwaben) für bis zu 5 Wohneinheiten und für Gebäude ab 6 Wohneinheiten 189 Euro. Den bedarfsorientierten Ausweis erhalten Kundinnen und Kunden von energie schwaben für 249 Euro bis 5 Wohneinheiten und ab 6 Wohneinheiten für 269 Euro. Ohne Kundenkonto kostet er bis 5 Wohneinheiten 269 Euro und ab 6 Wohneinheiten 289 Euro.

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Bei welchen Gebäuden ist ein verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis rechtlich zwingend?

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie mit mehr als vier Wohneinheiten oder als Nichtwohngebäude (z.B. als Gewerbe) verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchten, benötigen Sie einen (bedarfs- oder verbrauchsabhängigen) Energieausweis. Zwingend notwendig ist zudem der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis), wenn Sie Ihre Immobilie neu bauen oder modernisieren möchten.

Mehr nützliche Infos finden Sie in unserem Entscheidungsbaum (PDF):

Entscheidungsbaum Energieausweis

Nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für den bedarfsorientierten Energieausweis:

Download Antragsformular bedarfsorientierter Energieausweis

FAQ Service Energieausweis für Wohngebäude

Wo bekomme ich einen Energieausweis für Wohngebäude?

Natürlich bei energie schwaben! Nutzen Sie dafür bitte unser Antragsformular für den verbrauchsorientierten Energieausweis (PDF):

Download Antragsformular verbrauchsorientierter Energieausweis

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:

energie schwaben gmbh
Energieausweis
Bayerstraße 43
86199 Augsburg

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Wieviel kostet ein Energieausweis für Gewerbe- und Nichtwohngebäude?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kostet für Kundinnen und Kunden von energie schwaben 129 Euro, für Nicht-Kundinnen und Nicht-Kunden 139 Euro (ohne Kundenkonto bei energie schwaben).

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Bei welchen Gebäuden ist ein verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis rechtlich zwingend?

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie mit mehr als vier Wohneinheiten oder als Nichtwohngebäude (z.B. als Gewerbe) verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchten, benötigen Sie einen (bedarfs- oder verbrauchsabhängigen) Energieausweis. Zwingend notwendig ist zudem der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis), wenn Sie Ihre Immobilie neu bauen oder modernisieren möchten. Mehr nützliche Infos finden Sie in unserem Entscheidungsbaum:

Finden Sie heraus, welcher Energieausweisfür Sie der Richtige ist.

FAQ Service Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Wo bekomme ich einen Energieausweis für Gewerbe- und Nichtwohngebäude?

Natürlich bei energie schwaben! Nutzen Sie dafür bitte unser Antragsformular für den verbrauchsorientierten Energieausweis (PDF):

Download Antragsformular verbrauchsorientierter Energieausweis

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:

energie schwaben gmbh
Energieausweis
Bayerstraße 43
86199 Augsburg

FAQ Service

Wie groß ist das Versorgungsgebiet der energie schwaben?

Unser gesamtes Versorgungsgebiet zeigen wir Ihnen auf folgender detaillierten Karte:

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Fragen im Blickpunkt

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Was gilt für meine bestehende Gasheizung ab dem Jahr 2024?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.

Sollte Ihre Heizung bis 2045 einen Defekt haben, können Sie die Heizung auch reparieren lassen. Einzige Einschränkung: Sollte Ihre Gasheizung im weiteren Betrieb vor 2045 einen so schweren Defekt haben, dass die Heizung komplett ausgetauscht werden muss, haben Sie bei der Neuanschaffung die Vorgaben der Wärmeplanung Ihrer Kommune in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt haben müssen. In diesem kann eventuell auch festgelegt werden, dass das Gasnetz von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird und Ihre Gasheizung dann gegebenenfalls schon vor 2045 auf Wasserstoff umzurüsten ist.

 

 

FAQ Verträge Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?

schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, wird ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 für den Transport von 100% grünem Wasserstoff fit machen. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.

Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können mit einem Erdgasgemisch betrieben werden, das aus bis zu 30% Wasserstoff besteht. Die Heizgerätehersteller werden jedoch in Kürze Geräte auf den Markt bringen, die zu 100% wasserstofftauglich sind.

Nach Auskunft von Herstellern wie Bosch und Vaillant wird eine 100% wasserstofftaugliche Brennwertherme nur unwesentlich mehr kosten wie eine normale Gas-Brennwert-Therme.

Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Da die Inneninstallation zumeist Aufputz verlegt ist, werden sich eventuelle Umrüstkosten aber auch in diesem seltenen Fall in bezahlbaren Grenzen halten. Standardmäßig sind im Haus Kupfer oder Edelstahlleitungen verlegt, die für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sind.

Zusätzlich benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.

 

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Ja, das dürfen Sie. Mit energie schwaben sind Sie auf der sicheren Seite. Wir werden alle Voraussetzungen erfüllen, damit Sie auch in Zukunft mit Gas heizen können. 

Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, können Sie Ihre Gasheizung weiter mit Biomethan betreiben. energie schwaben wird Ihnen dieses zur Verfügung stellen. 

Wenn es als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. energie schwaben stellt Ihnen dann zukünftig 100% Wasserstoff zur Verfügung.

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?

Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Aktivierung der Stufe 2 im Notfallplan Gas, die so genannte Alarmstufe: Was heißt das?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 im Notfallplan Gas die 2. Stufe ausgerufen, die so genannte Alarmstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Abhängigkeit von Erdgas, insbesondere aus Russland, weiter verringern soll. Sie hat die Voraussetzungen für weitere politische Entscheidungen – wie bspw. die verstärkte Kohleverstromung – geschaffen.
Im Gasversorgungsnetz in Bayerisch-Schwaben sind die Gasflüsse seither weiterhin bei 100%. Alle Vorlieferanten erfüllen ihre Verträge zu 100%.

In der Alarmstufe – Stufe 2 des Notfallplans Gas – sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen.

Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir rechnen im aktuellen Winter mit keiner Verknappung der Energie und gehen momentan davon aus, dass wir auch gut durch den nächsten Winter kommen (Heizperiode 2023/24). Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher auch für den nächsten Winter wieder zu 100% zu füllen. energie schwaben unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier als pdf zum Download.

Wir kümmern uns um Ihre Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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