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Info Energiepreisbremsen: Gas, Strom, Wärme

FAQ Info Energiepreisbremsen: Gas, Strom, Wärme

Pflichtinformation zu Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.


Als Kundin und Kunde von energie schwaben brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.


Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:


•    für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
•    für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
•    für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.


Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

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Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernommen hat und auch die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar 2023 greift.

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Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. energie schwaben kümmert sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

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Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: Verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs, muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

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Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller auf 15 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (15 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. In diesem Beispiel sind es 3 Cent.
Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von insgesamt 360 €.

 

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Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.

Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 360 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 30 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.

 

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Wie wird die Soforthilfe Gas (Dezemberhilfe) umgesetzt?

Um Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert – den sogenannten Entlastungbetrag.

Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.

Dieser errechnete Betrag wird Ihnen auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.

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Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: Wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

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Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

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Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

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Mein Arbeitspreis (für Gas, Strom oder Wärme) liegt unter dem festgelegten Referenzpreis (gedeckelter Preis). Wie ist das geregelt?

Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem Referenzpreis (siehe auch Pflichtinformation) greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Die Kundinnen und Kunden von energie schwaben profitieren derzeit stärker von der vorausschauenden Einkaufsstrategie des Unternehmens als von den staatlichen Preisbremsen.
 

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Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

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Ich wohne zur Miete, wie erhalte ich die Entlastungen durch die Preisbremse?

Als Mieterin oder Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin. Er oder sie erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.

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Ich heize mit einer Wärmepumpe - gilt die Preisbremse auch für Wärmestrom?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom. Allerdings liegen die Kilowattstundenpreise für Wärmestrom aktuell unter der Preisgrenze von 40 Cent. Das bedeutet, dass die staatliche Preisbremse aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie von energie schwaben nicht greifen muss. Ihr Vorteil: Sie profitieren von einem niedrigeren Kilowattstundenpreis, der anders als bei der staatlichen Preisbremse für Ihren gesamten Verbrauch gilt.

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Wie werden sich die Preise entwickeln?

Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Momentan beobachten wir an den kurzfristigen Energiebörsen ein Absinken der Tagespreise. Setzt sich dieser Trend auch für längerfristig gehandelte Energie fort, dann rechnen wir in Zukunft mit Preisen, die unterhalb der staatlichen Energiepreisdeckel liegen. Marktbeobachter gehen jedoch davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch längerfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden.

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Greift die Gas- und Wärmepreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent/kWh. Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

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Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

Aktuell gehen wir für das Jahr 2023 von einem Ende weiterer Preissteigerungen aus und halten mittelfristig Preise unterhalb der staatlichen Energiepreisdeckel für möglich.

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Fragen im Blickpunkt

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Was gilt für meine bestehende Gasheizung ab dem Jahr 2024?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.

Sollte Ihre Heizung bis 2045 einen Defekt haben, können Sie die Heizung auch reparieren lassen. Einzige Einschränkung: Sollte Ihre Gasheizung im weiteren Betrieb vor 2045 einen so schweren Defekt haben, dass die Heizung komplett ausgetauscht werden muss, haben Sie bei der Neuanschaffung die Vorgaben der Wärmeplanung Ihrer Kommune in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt haben müssen. In diesem kann eventuell auch festgelegt werden, dass das Gasnetz von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird und Ihre Gasheizung dann gegebenenfalls schon vor 2045 auf Wasserstoff umzurüsten ist.

 

 

FAQ Verträge Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?

schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, wird ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 für den Transport von 100% grünem Wasserstoff fit machen. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.

Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können mit einem Erdgasgemisch betrieben werden, das aus bis zu 30% Wasserstoff besteht. Die Heizgerätehersteller werden jedoch in Kürze Geräte auf den Markt bringen, die zu 100% wasserstofftauglich sind.

Nach Auskunft von Herstellern wie Bosch und Vaillant wird eine 100% wasserstofftaugliche Brennwertherme nur unwesentlich mehr kosten wie eine normale Gas-Brennwert-Therme.

Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Da die Inneninstallation zumeist Aufputz verlegt ist, werden sich eventuelle Umrüstkosten aber auch in diesem seltenen Fall in bezahlbaren Grenzen halten. Standardmäßig sind im Haus Kupfer oder Edelstahlleitungen verlegt, die für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sind.

Zusätzlich benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.

 

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Ja, das dürfen Sie. Mit energie schwaben sind Sie auf der sicheren Seite. Wir werden alle Voraussetzungen erfüllen, damit Sie auch in Zukunft mit Gas heizen können. 

Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, können Sie Ihre Gasheizung weiter mit Biomethan betreiben. energie schwaben wird Ihnen dieses zur Verfügung stellen. 

Wenn es als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. energie schwaben stellt Ihnen dann zukünftig 100% Wasserstoff zur Verfügung.

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?

Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Aktivierung der Stufe 2 im Notfallplan Gas, die so genannte Alarmstufe: Was heißt das?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 im Notfallplan Gas die 2. Stufe ausgerufen, die so genannte Alarmstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Abhängigkeit von Erdgas, insbesondere aus Russland, weiter verringern soll. Sie hat die Voraussetzungen für weitere politische Entscheidungen – wie bspw. die verstärkte Kohleverstromung – geschaffen.
Im Gasversorgungsnetz in Bayerisch-Schwaben sind die Gasflüsse seither weiterhin bei 100%. Alle Vorlieferanten erfüllen ihre Verträge zu 100%.

In der Alarmstufe – Stufe 2 des Notfallplans Gas – sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen.

Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir rechnen im aktuellen Winter mit keiner Verknappung der Energie und gehen momentan davon aus, dass wir auch gut durch den nächsten Winter kommen (Heizperiode 2023/24). Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher auch für den nächsten Winter wieder zu 100% zu füllen. energie schwaben unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier als pdf zum Download.

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