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Gasversorgung ist sicher

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Wie sieht es mit den Gasreserven aus?

Ihre Gasversorgung ist sicher.

Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Gasspeicherkapazitäten.

Durch das am 30.04.2022 in Kraft getretene Gasspeichergesetz wurde die Vorsorge für den Winter weiter verbessert. Die Zielvorgabe bis zum 01.11.2025 die Gasspeicherfüllstände auf 70% zu bringen, wurde am 25.08.2025 erreicht. 

Zusätzlich wurden mit Beginn des Ukrainekrieges die Gaslieferwege nach Deutschland neu organisiert und die Lieferkapazitäten für verflüssigtes Erdgas (LNG) stark ausgeweitet.

Mit diesen Kapazitäten kann Deutschland nach DVGW-Reichweitenprognose über den 30. April 2026 hinaus versorgt werden. 

Zu den aktuellen Füllständen der Gasspeicher in Deutschland finden sie weitere Informationen auf den folgenden, offiziellen Seiten des DVGW und der Bundesagentur: 

 

DVGW e.V.: Füll­stände der Gas­speicher für Deutsch­land mit Reichwei­ten­prognose

Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Welche Alternativen zu Gas gibt es?

Wir haben H2vorOrt mitinitiiert und setzen uns aktiv dafür ein, dass Wasserstoff im Energiemix der Zukunft einen festen Platz bekommt. Neben Wasserstoff kann auch Biogas eine Alternative sein. Für Biomethan haben wir reiche Expertise und langjährige Erfahrung. Wir prüfen gerade, ob wir daran anknüpfen können. Wie erfolgreich das gelingt, hängt auch von politischen Rahmenbedingungen ab, die gerade in den vergangenen Jahrzehnten dafür gesorgt haben, dass sich Biogas-Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen. 

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Soll ich mir überhaupt noch einen Gasanschluss verlegen lassen? Soll ich mir noch eine Gasheizung einbauen lassen?

Auch künftig werden verschiedene Energieträger für die Wärmeversorgung zum Einsatz kommen. Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt unter anderem von den örtlichen Gegebenheiten, der kommunalen Wärmeplanung und den geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.

Neben Erdgas werden in Zukunft auch andere gasförmige Energieträger wie Wasserstoff oder Biomethan diskutiert. Ob und wann diese in Ihrer Region verfügbar sein werden, richtet sich nach der weiteren Entwicklung der Infrastruktur und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Möglichkeiten rund um Ihren Hausanschluss und Ihre Wärmeversorgung.

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Ist ein Gasanschluss zukunftsfähig?

Wir bauen unsere Versorgungsnetze weiter aus. Erst kürzlich haben wir den Zuschlag für die Neuerschließung der Gemeinde Hopferau bekommen. Mehr als 60 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich für einen Gasanschluss entschieden. Denn das bestehende Gasnetz soll perspektivisch auch für Wasserstoff und Biomethan genutzt werden. Ob und wann diese Energieträger vor Ort verfügbar sind, richtet sich nach der Netzplanung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Unsere Empfehlung für Sie als Stammkundin und Stammkunden:

Bleiben Sie unsere geschätzte Kundin und unser geschätzter Kunde. Mit Ihrem derzeitigen Tarif haben Sie eine preisgünstige und sichere Alternative gewählt. Von unserem vorausschauenden und langfristig orientierten Energieeinkauf profitieren Sie auch in Zukunft.

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund:innen im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Sie kommt beispielsweise zustande, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und Energie verbrauchen. Dasselbe gilt beim erstmaligem Energieverbrauch nach Neuanschluss einer Entnahmestelle an das Netz. Die Grundversorgung kann jederzeit innerhalb 14 Tagen gekündigt werden. 

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Was versteht man unter Ersatzversorgung?

Die Versorgung der Verbraucher:innen mit Energie ist jederzeit gesichert. Dazu dient die Ersatzversorgung. Auch dann, wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert beispielsweise ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, übernimmt kraft Gesetzes für maximal drei Monate der Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Es gelten hierbei die gesonderten allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung.
Dauer der Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Haushaltskunden keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt nach drei Monaten automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV, GasGVV.

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Wer ist Haushaltskunde im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG?

Haushaltskunden und -kundinnen sind Letztverbraucher, die Energie im Niederdruck- oder Niederspannungsnetz  überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

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Ist meine Versorgung gesichert?

Die Versorgung unserer Kundinnen und Kunden ist sichergestellt. Wir haben einen politischen Versorgungsauftrag, den werden wir in jedem Fall zuverlässig erfüllen. Politik und Energieversorger arbeiten erfolgreich daran, Ersatz für russisches Erdgas bereitzustellen. Das macht uns unabhängiger und stellt die Versorgung sicher.

Niemand muss frieren. energie schwaben kann auf viele Jahre Erfahrung in der Energieversorgung zurückblicken. Als kommunaler Versorger sind wir bestens aufgestellt, um die Herausforderungen der Gegenwart zu bestehen. Dazu kommt, dass private Haushalte besonders geschützt sind. Sollte das Gas dennoch knapp werden, werden nach einem ausgearbeiteten Stufenplan zunächst energieintensive Industrie- und Gewerbebetriebe aufgefordert, auf andere Energiequellen umzusteigen.

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FAQ › Gasversorgung ist sicher

Gasversorgung ist sicher

Trotz der aktuell niedrigeren Gasspeicherfüllstände als in den Vorjahren ist die Gasversorgung in Deutschland im laufenden Winter 2025/26 auch angesichts sehr winterlicher Temperaturen stabil und zuverlässig. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. 

Die sichere Versorgung mit Gas basiert nämlich auf mehreren Säulen: Neben den Gasspeichern sind das die diversifizierten Gasbezüge via Pipeline, vor allem aus Norwegen, sowie LNG-Importe aus einer Reihe von Ländern. Sowohl die Gasmärkte in Deutschland und Europa als auch der globale LNG-Markt funktionieren gut. Dies ermöglicht grundsätzlich die Beschaffung benötigter Mengen. Zudem haben die europäischen und deutschen LNG-Terminals noch Kapazitäten für mehr Anlandung.

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Fragen im Blickpunkt

Was gilt für meine bestehende Gasheizung nach dem GModG?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.

Eigentümerinnen und Eigentümer haben im GModG freie Heizungswahl, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Energieversorger müssen künftig die gesetzlich festgelegten Anteile bestimmter gasförmiger Energieträger erfüllen. Die Einzelheiten dieser Regelungen werden in einem separaten Gesetz festgelegt. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Vorgaben sind die Energieversorger. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hierfür nichts tun.

 

 

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

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Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?

schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, plant, ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 schrittweise auf den Transport von Wasserstoff vorzubereiten. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.

Um Wasserstoff nutzen zu können, können je nach Heizungsanlage technische Anpassungen erforderlich sein. Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können entsprechend den Herstellerangaben bereits mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen betrieben werden und sind für eine spätere Umrüstung auf höhere Wasserstoffanteile vorbereitet.

Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind, hängt von der vorhandenen Installation ab. In vielen Gebäuden kommen Kupfer- oder Edelstahlleitungen zum Einsatz, die grundsätzlich für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sein können.

Außerdem benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.

Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Ja, das dürfen Sie. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der kommunalen Wärmeplanung vor Ort ab.

Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, kann der Einsatz von Biomethan vorgesehen werden. Welche Energieträger künftig vor Ort verfügbar sein werden, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Infrastrukturentwicklung und den Angeboten der Energieversorger ab.

Wenn das Gebiet als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. Ob und wann Wasserstoff in Ihrer Region verfügbar sein wird, hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung der Infrastruktur, der kommunalen Wärmeplanung sowie den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ab.

Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?

Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.

Wir kümmern uns um Ihre Fragen

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