Wie können wir Ihnen helfen?
Verträge
- Wo kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder meine Bankverbindung ändern?
- Was passiert mit meinem Strom-/Gasvertrag beim Umzug? Kann ich meinen alten Vertrag mitnehmen?
- Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?
- Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?
- Werden bei einem Wechsel Kosten fällig?
Wo kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder meine Bankverbindung ändern?
Über den Kundenservice oder über das Online Portal.
Was passiert mit meinem Strom-/Gasvertrag beim Umzug? Kann ich meinen alten Vertrag mitnehmen?
Das ist möglich, wenn wir in dem neuen Gebiet auch Gas/Strom anbieten. Dazu kontaktieren Sie einfach den Kundenservice, der prüft die Tarife und Möglichkeiten.
Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?
Ja, dies ist bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich.
Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?
Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Werden bei einem Wechsel Kosten fällig?
Nein, das ist kostenlos.
Fragen im Blickpunkt
Aktivierung der Stufe 2 im Notfallplan Gas, die so genannte Alarmstufe: Was heißt das?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 im Notfallplan Gas die 2. Stufe ausgerufen, die so genannte Alarmstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Abhängigkeit von Erdgas, insbesondere aus Russland, weiter verringern soll. Sie hat die Voraussetzungen für weitere politische Entscheidungen – wie beispielsweise die verstärkte Kohleverstromung –geschaffen.
Im Gasversorgungsnetz in Bayerisch-Schwaben sind die Gasflüsse weiterhin bei 100%. Alle Vorlieferanten erfüllen ihre Verträge zu 100%.
In der Alarmstufe – Stufe 2 des Notfallplans Gas – sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen.
Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir rechnen im aktuellen Winter mit keiner Verknappung der Energie und gehen momentan davon aus, dass wir auch gut durch den nächsten Winter kommen (Heizperiode 2023/24). Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher auch für den nächsten Winter wieder zu 100% zu füllen.
energie schwaben unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier als pdf zum Download.
Was kann ich tun, wenn ich meine Abschläge oder meine Nachzahlung nicht bezahlen kann?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0821 9002-2121. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung.
Unsere Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV steht Ihnen als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Warum sollte ich zu energie schwaben wechseln?
- Wir sind ein regionales Unternehmen.
- Wir versorgen Sie neben Gas, auch mit Strom, Wärmestrom und vielem mehr.
- Umweltschutz ist uns wichtig, deshalb ist es uns wichtig Sie mit umweltschonender Energie zu versorgen. Zum Beispiel mit unserem Ökogas-Tarif oder unseren Stromtarifen – alle aus 100 Prozent Wasserkraft.
Kann ich den Zählerstand selbst melden und wenn ja wie?
Ja natürlich. Ganz einfach über das Online-Formular von schwaben netz.
Ihren Zählerstand können Sie uns auch uns telefonisch oder per Fax mitteilen unter Tel. 0821 455166-444, Fax: 0821 455166-450 oder Sie geben Ihn direkt an unseren Kundenservice.
Was kann ich im Online-Kundenportal machen? Wie melde ich mich dort an?
In unserem Online-Kundeportal können Sie Ihre persönlichen Daten und Bankdaten ändern, Ihre Rechnungen einsehen, den Abschlag ändern sowie Ihren Zählerstand einsehen und hinterlegen.
Hier kommen Sie zum Online-Service.
Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?
Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:
Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Wir kümmern uns um Ihre Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.