Wie können wir Ihnen helfen?

Mobilität

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Welche Erdgasfahrzeuge (CNG-Fahrzeuge) gibt es?

Angeboten werden PKW, LNF, LKW, Busse und kommunale Fahrzeuge, die aktuellen CNG-Fahrzeuge finden Sie jeweils hier.

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Wie sind die Erdgastankstellen ausgeschildert?

Das Verkehrsschild CNG (Compressed Natural Gas = 200 bar komprimiertes Naturgas) weist den Weg zur CNG-Tankstelle an den Autobahnen.

Europaweit finden Sie alle Tankstellen in der gibgas CNG-App.

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Was sind die Vorteile von CNG/Erdgasfahrzeugen?

CNG/Erdgasfahrzeuge haben einen wirtschaftlichen Vorteil durch geringe Betriebs- und Treibstoffkosten. Zusätzlich ermöglichen sie eine Schadstoffreduzierung von bis zu 95% gegenüber Benzin und Dieselfahrzeugen.

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

CNG ist steuerbegünstigt. Diese wurde Anfang Juni 2017 durch den deutschen Bundestag verlängert bis 2026, ab 2024 abschmelzend.

Wer sich bis Ende 2021 ein solches Auto kauft, profitiert von der Verdopplung des Umweltbonus.

Für Modelle mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt der Bonus von 3.000 auf insgesamt 6.000 Euro. Dazu kommen 3.000 Euro vom jeweiligen Autobauer.

Weitere FAQs zum Thema finden Sie hier.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

Die Befreiung von der Kfz-Steuer wird für Elektroautos gewährt, die bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden – und gilt für ganze zehn Jahre. 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge
FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Wo beantrage ich den Umweltbonus?

Ihren Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Hier bekommen Sie alle wichtigen Infos rund um das Thema Antrag.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wo finde ich die nächste freie Ladesäule von energie schwaben?

Hier erhalten Sie alle Informationen zum Ladenetz und erfahren, wo Sie die nächste freie Ladesäule finden.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie kann ich an energie schwaben Ladesäulen zahlen?

In unserer Anleitung erfahren Sie alles zu Bezahlung.

FAQ Mobilität Wallboxen

Wie kann ich mein Auto zuhause laden?

Zuhause können Sie ihr Auto mit einer sogenannten Wallbox laden. Hier erfahren Sie mehr zur privaten Wallbox.

FAQ Mobilität Wallboxen

Worauf kommt es bei einer Wallbox für mein Zuhause an?

Folgende Punkte sollten Sie vor dem Kauf einer Wallbox klären:
Welche Ladeleistung und welchen Steckertyp benötigt mein Fahrzeug? Wie ist die Reichweite meines Fahrzeuges?

Das Laden eines Elektroautos ist nicht vergleichbar mit den meisten anderen Elektroartikeln im Haushalt, die täglich an der Steckdose hängen.

Wir möchten, dass Sie sicher laden und empfehlen:
eine fachmännische Abstimmung Ihrer Ladestation auf die Ladeleistung Ihrer Elektroinstallation. Somit kommuniziert die Ladestation Ihrem Elektroauto, mit welcher Stromstärke (z.B. 16 A pro Phase) es maximal laden kann.

 

FAQ Mobilität Wallboxen

Welche Vorteile haben Ladestationen (Wallboxen) für Elektroautos?

Pluspunkte für Ladestationen:

  • Eine Wallbox sichert das Hausnetz gegen Überlastung
  • Gewährleistet sicheres Laden und einfache Bedienung
  • Möglichkeit der Einbindung in Smart Home oder PV Anlage
FAQ Mobilität Wallboxen

Wie lange dauert die Ladung meines Fahrzeuges mit einer Wallbox?

Die Ladedauer eines Elektroautos hängt vor allem von zwei Faktoren ab: von der Kapazität der Elektroauto-Batterie und von der Leistung der Ladeinfrastruktur. 
Für die Berechnung der Ladezeit benötigen Sie daher Ihre Akkukapazität und die Leistung der Wallbox bzw. Ladesäule, an der Sie Ihr Fahrzeug laden möchten.
Eine typische Wallbox für das privaten Laden zu Hause verfügt über 11 kW Anschlussleistung, im öffentlichen Raum sind auch zwischen 50 kW und 350 kW möglich. Man spricht dann von schnellem Laden. Der Akku eines durchschnittlichen Elektrofahrzeuges kann ca. 55 kWh Energie speichern. 
Beispielrechnung: Ladezeit (h) = Akkukapazität (kWh) / Ladeleistung (kW) = 55 kWh / 11 kW = 5 Stunden

Wenn Ihr Akku jedoch bereits zu 50% geladen ist, verringert sich dementsprechend auch die Ladezeit um die Hälfte.

 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für ein Elektroauto?

Die Kfz-Steuer für Elektroautos in Deutschland wird nach Gewicht des Fahrzeugs berechnet. Hierbei hat der Gesetzgeber bestimmt, dass für Elektrofahrzeuge lediglich 50 % des für andere Fahrzeuge geltenden Steuersatzes erhoben werden. Das gilt für alle elektromobilen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm.

Allerdings sind Elektroautos ab Anschaffungsdatum für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31.12.2020 und für jedes vor diesem Zeitpunkt gekaufte Elektrofahrzeug.
 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wo kann ich Strom fürs E-Auto laden?

Im Grunde können Sie an jeder E-Ladesäule laden. Wichtig ist nur, dass Sie auf die richtige Ladeleistung und den passenden Stecker achten. Mit unserer Ladekarte können Sie besonders günstig an einer unserer energie schwaben-Ladestationen und an weiteren rund 43.000 Ladepunkten in Deutschland sowie an mehr als 184.000 Ladepunkten in Europa des Verbunds ladenetz.de Strom laden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie lange dauert das Laden eines Elektroautos?

Die Ladezeit hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich der Ladeleistung der Ladesäule, der Akkukapazität und der Ladetechnik des E-Autos. An einer energie schwaben-Ladestation dauert das Vollladen im Durchschnitt zwei bis drei Stunden.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Was kostet das Laden an einer Stromtankstelle?

An unseren Stromtankstellen von energie schwaben und ladenetz.de können Sie mit der „Mein GünstigStrom-Ladekarte“ günstig tanken. Der monatliche Grundpreis für die Ladekarte beträgt 4,99 Euro brutto. Eine kWh an den energie schwaben-Stationen sowie an den Stationen im Verbund ladenetz.de kostet 0,39 Euro brutto (bei Roaming-Partnern 0,44 Euro brutto).

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Werden auch E-Autos gefördert, die teurer als 40.000 Euro sind?

Ja, das werden sie, wenn auch geringer. Bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 € liegt der staatliche Anteil bei 3000 €.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Werden auch Hybridfahrzeuge gefördert?

Ab dem 01.01.2023 werden ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert.

FAQ Mobilität THG-Quote

Wann kann ich mich für die THG-Quote registrieren?

Privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mitmachen. Die Fahrzeuge können geleast oder finanziert sein. Bedingung ist, dass Sie als Halter*In im Fahrzeugschein eingetragen sind und das Fahrzeug zum 1.1.2022 zugelassen ist.

FAQ Mobilität THG-Quote

Ich habe ein Plug-In-Hybride Fahrzeug. Kann ich mich für die THG-Quote registrieren?

Nein, Hybrid-Fahrzeuge sind von THG-Quote ausgeschlossen. Lediglich elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoff Code 0004 können teilnehmen. Diese Kennzeichnung finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.

FAQ Mobilität THG-Quote

Kann ich mich mit meinem Leasingfahrzeug für die THG-Quote registrieren?

Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an der THG-Quote, ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

FAQ Mobilität THG-Quote

Können private und gewerbliche Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden?

Private und gewerbliche Elektrofahrzeuge tragen ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Deshalb können beide registriert werden.

FAQ Mobilität THG-Quote

Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

Für die Registrierung werden einige persönliche Angaben und eine digitale Kopie Ihrer aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Elektrofahrzeug benötigt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Muss ich bereits ein E-Auto haben, um mich registrieren zu können?

Ja, Sie müssen bereits im Besitz Ihres E-Autos sein. Ist Ihr Fahrzeug noch nicht ausgeliefert, und Sie möchten später Ihre Prämie beantragen, ist dies innerhalb des Registrierungszeitraumes möglich.

FAQ Mobilität THG-Quote

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug im Laufe des Jahres verkaufe?

Pro Fahrzeug kann die Quote lediglich einmal im Jahr generiert werden.

Sollten Sie die Quote bereits generiert haben, kann der Käufer oder die Käuferin dieses Fahrzeuges die Quote für das laufende Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen...

FAQ Mobilität THG-Quote

Ab wann kann ich mir die THG-Quote auszahlen lassen?

Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt in der Regel ca. 4 Wochen nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?

Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Sie erhalten eine jährliche Zahlung von uns, solange Sie der Fahrzeughalter sind. Als Nachweise benötigen wir jährlich den Fahrzeugschein. Die Zahlung kann angepasst werden, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

FAQ Mobilität THG-Quote

Auf welcher Grundlage wird die Prämie berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des BMU, Bundesumweltamt, welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2021 und voraussichtlich auch 2022/2023 genau 1.943 kWh.

FAQ Mobilität THG-Quote

Benötige ich eine Wallbox oder eine Ladestation, um für den THG Klimabonus berechtigt zu sein?

Nein, die Zulassungsbescheinigung Ihres Elektrofahrzeugs reicht als Nachweis aus.

Wo oder wie Sie Ihr Auto laden spielt keine Rolle.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bis wann kann ich meine THG-Quote für das aktuelle Jahr geltend machen?

Ihre Registrierung muss bis zum 31.12. des aktuellen Jahres erfolgt und durch energie schwaben bestätigt sein. Auf diese Weise sichern Sie sich Ihre Prämie in voller Höhe für das ganze aktuelle Jahr. 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Gibt es eine Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge?

Ja, mit dem Umweltbonus geförderte Fahrzeuge dürfen frühestens nach 12 Monaten den Besitzer wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland geförderte Fahrzeuge in Nachbarländer weiterverkauft werden.

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Fragen im Blickpunkt

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Aktivierung der Stufe 2 im Notfallplan Gas, die so genannte Alarmstufe: Was heißt das?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 im Notfallplan Gas die 2. Stufe ausgerufen, die so genannte Alarmstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Abhängigkeit von Erdgas, insbesondere aus Russland, weiter verringern soll. Sie hat die Voraussetzungen für weitere politische Entscheidungen – wie beispielsweise die verstärkte Kohleverstromung –geschaffen.

Im Gasversorgungsnetz in Bayerisch-Schwaben sind die Gasflüsse weiterhin bei 100%. Alle Vorlieferanten erfüllen ihre Verträge zu 100%.

In der Alarmstufe – Stufe 2 des Notfallplans Gas – sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen.

Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir rechnen im aktuellen Winter mit keiner Verknappung der Energie und gehen momentan davon aus, dass wir auch gut durch den nächsten Winter kommen (Heizperiode 2023/24). Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher auch für den nächsten Winter wieder zu 100% zu füllen. 

energie schwaben unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier als pdf zum Download.

FAQ Service

Was kann ich tun, wenn ich meine Abschläge oder meine Nachzahlung nicht bezahlen kann?

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0821 9002-2121. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung.
Unsere Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV steht Ihnen als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

FAQ Produkte Privatkunden Strom

Warum sollte ich zu energie schwaben wechseln?

  • Wir sind ein regionales Unternehmen.
  • Wir versorgen Sie neben Gas, auch mit Strom, Wärmestrom und vielem mehr.
  • Umweltschutz ist uns wichtig, deshalb ist es uns wichtig Sie mit umweltschonender Energie zu versorgen. Zum Beispiel mit unserem Ökogas-Tarif oder unseren Stromtarifen – alle aus 100 Prozent Wasserkraft. 
FAQ Service Zähler und Zählerstand

Kann ich den Zählerstand selbst melden und wenn ja wie?

Ja natürlich. Ganz einfach über das Online-Formular von schwaben netz. 

Ihren Zählerstand können Sie uns auch uns telefonisch oder per Fax mitteilen unter Tel. 0821 455166-444, Fax: 0821 455166-450 oder Sie geben Ihn direkt an unseren Kundenservice.

FAQ Service Rechnung und Zahlung

Was kann ich im Online-Kundenportal machen? Wie melde ich mich dort an?

In unserem Online-Kundeportal können Sie Ihre persönlichen Daten und Bankdaten ändern, Ihre Rechnungen einsehen, den  Abschlag ändern sowie Ihren Zählerstand einsehen und hinterlegen.
Hier kommen Sie zum Online-Service.

FAQ Verträge Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

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Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

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