Wie können wir Ihnen helfen?

Mobilität

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Welche Erdgasfahrzeuge (CNG-Fahrzeuge) gibt es?

Angeboten werden PKW, LNF, LKW, Busse und kommunale Fahrzeuge, die aktuellen CNG-Fahrzeuge finden Sie jeweils hier.

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Wie sind die Erdgastankstellen ausgeschildert?

Das Verkehrsschild CNG (Compressed Natural Gas = 200 bar komprimiertes Naturgas) weist den Weg zur CNG-Tankstelle an den Autobahnen.

Europaweit finden Sie alle Tankstellen in der gibgas CNG-App.

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Was sind die Vorteile von CNG/Erdgasfahrzeugen?

CNG/Erdgasfahrzeuge haben einen wirtschaftlichen Vorteil durch geringe Betriebs- und Treibstoffkosten. Zusätzlich ermöglichen sie eine Schadstoffreduzierung von bis zu 95% gegenüber Benzin und Dieselfahrzeugen.

FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

CNG ist steuerbegünstigt. Diese wurde Anfang Juni 2017 durch den deutschen Bundestag verlängert bis 2026, ab 2024 abschmelzend.

Wer sich bis Ende 2021 ein solches Auto kauft, profitiert von der Verdopplung des Umweltbonus.

Für Modelle mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt der Bonus von 3.000 auf insgesamt 6.000 Euro. Dazu kommen 3.000 Euro vom jeweiligen Autobauer.

Weitere FAQs zum Thema finden Sie hier.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

Die Befreiung von der Kfz-Steuer wird für Elektroautos gewährt, die bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden – und gilt für ganze zehn Jahre. 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge
FAQ Mobilität CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge)

Wo beantrage ich den Umweltbonus?

Ihren Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Hier bekommen Sie alle wichtigen Infos rund um das Thema Antrag.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wo finde ich die nächste freie Ladesäule von energie schwaben?

Hier erhalten Sie alle Informationen zum Ladenetz und erfahren, wo Sie die nächste freie Ladesäule finden.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie kann ich an energie schwaben Ladesäulen zahlen?

In unserer Anleitung erfahren Sie alles zu Bezahlung.

FAQ Mobilität Wallboxen

Wie kann ich mein Auto zuhause laden?

Zuhause können Sie ihr Auto mit einer sogenannten Wallbox laden. Hier erfahren Sie mehr zur privaten Wallbox.

FAQ Mobilität Wallboxen

Worauf kommt es bei einer Wallbox für mein Zuhause an?

Folgende Punkte sollten Sie vor dem Kauf einer Wallbox klären:
Welche Ladeleistung und welchen Steckertyp benötigt mein Fahrzeug? Wie ist die Reichweite meines Fahrzeuges?

Das Laden eines Elektroautos ist nicht vergleichbar mit den meisten anderen Elektroartikeln im Haushalt, die täglich an der Steckdose hängen.

Wir möchten, dass Sie sicher laden und empfehlen:
eine fachmännische Abstimmung Ihrer Ladestation auf die Ladeleistung Ihrer Elektroinstallation. Somit kommuniziert die Ladestation Ihrem Elektroauto, mit welcher Stromstärke (z.B. 16 A pro Phase) es maximal laden kann.

 

FAQ Mobilität Wallboxen

Welche Vorteile haben Ladestationen (Wallboxen) für Elektroautos?

Pluspunkte für Ladestationen:

  • Eine Wallbox sichert das Hausnetz gegen Überlastung
  • Gewährleistet sicheres Laden und einfache Bedienung
  • Möglichkeit der Einbindung in Smart Home oder PV Anlage
FAQ Mobilität Wallboxen

Wie lange dauert die Ladung meines Fahrzeuges mit einer Wallbox?

Die Ladedauer eines Elektroautos hängt vor allem von zwei Faktoren ab: von der Kapazität der Elektroauto-Batterie und von der Leistung der Ladeinfrastruktur. 
Für die Berechnung der Ladezeit benötigen Sie daher Ihre Akkukapazität und die Leistung der Wallbox bzw. Ladesäule, an der Sie Ihr Fahrzeug laden möchten.
Eine typische Wallbox für das privaten Laden zu Hause verfügt über 11 kW Anschlussleistung, im öffentlichen Raum sind auch zwischen 50 kW und 350 kW möglich. Man spricht dann von schnellem Laden. Der Akku eines durchschnittlichen Elektrofahrzeuges kann ca. 55 kWh Energie speichern. 
Beispielrechnung: Ladezeit (h) = Akkukapazität (kWh) / Ladeleistung (kW) = 55 kWh / 11 kW = 5 Stunden

Wenn Ihr Akku jedoch bereits zu 50% geladen ist, verringert sich dementsprechend auch die Ladezeit um die Hälfte.

 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für ein Elektroauto?

Die Kfz-Steuer für Elektroautos in Deutschland wird nach Gewicht des Fahrzeugs berechnet. Hierbei hat der Gesetzgeber bestimmt, dass für Elektrofahrzeuge lediglich 50 % des für andere Fahrzeuge geltenden Steuersatzes erhoben werden. Das gilt für alle elektromobilen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm.

Allerdings sind Elektroautos ab Anschaffungsdatum für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31.12.2020 und für jedes vor diesem Zeitpunkt gekaufte Elektrofahrzeug.
 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wo kann ich Strom fürs E-Auto laden?

Im Grunde können Sie an jeder E-Ladesäule laden. Wichtig ist nur, dass Sie auf die richtige Ladeleistung und den passenden Stecker achten. Mit unserer Ladekarte können Sie besonders günstig an einer unserer energie schwaben-Ladestationen und an weiteren rund 53.000 Ladepunkten in Deutschland sowie an mehr als 243.000 Ladepunkten in Europa des Verbunds ladenetz.de Strom laden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie lange dauert das Laden eines Elektroautos?

Die Ladezeit hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich der Ladeleistung der Ladesäule, der Akkukapazität und der Ladetechnik des E-Autos. An einer energie schwaben-Ladestation dauert das Vollladen im Durchschnitt zwei bis drei Stunden.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Wie viel Strom verbraucht ein Elektroauto?

Wie bei Verbrennern ist auch bei E-Autos der Verbrauch je nach Marke und Modell unterschiedlich. Während einige E-Fahrzeuge mit 13 kWh pro 100 Kilometer auskommen, geben die Hersteller anderer E-Autos einen Verbrauch von bis zu 28 kWh für 100 Kilometer an.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Was kostet das Laden an einer Stromtankstelle?

An unseren Stromtankstellen von energie schwaben und ladenetz.de können Sie mit der „Mein GünstigStrom-Ladekarte“ günstig tanken. Der monatliche Grundpreis für die Ladekarte beträgt 4,99 Euro brutto. Eine kWh an den energie schwaben-Stationen sowie an den Stationen im Verbund ladenetz.de kostet 0,39 Euro brutto (bei Roaming-Partnern 0,44 Euro brutto).

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Werden auch E-Autos gefördert, die teurer als 45.000 Euro sind?

Ja, das werden sie, wenn auch geringer. Bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis zwischen 45.000 und 65.000 € liegt der staatliche Anteil bei 3000 €.

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Werden auch Hybridfahrzeuge gefördert?

Ab dem 01.01.2023 werden ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert.

FAQ Mobilität THG-Quote

Wer kann sich für die THG-Prämie registrieren?

Privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mitmachen. Die Fahrzeuge können geleast oder finanziert sein. Bedingung ist, dass Sie als Halter*In im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wichtig: Hybrid-Fahrzeuge sind von der  THG-Quote ausgeschlossen. 

FAQ Mobilität THG-Quote

Kann ich mich mit meinem Leasingfahrzeug für die THG-Prämie registrieren?

Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an der THG-Prämie ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

FAQ Mobilität THG-Quote

Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

Für die Registrierung werden einige persönliche Angaben und eine digitale Kopie Ihrer aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Elektrofahrzeug benötigt.

FAQ Mobilität THG-Quote

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug im Laufe des Jahres verkaufe?

Pro Fahrzeug kann die Quote lediglich einmal im Jahr generiert werden.

Sollten Sie die Quote bereits generiert haben, kann der Käufer oder die Käuferin dieses Fahrzeuges die Quote für das laufende Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen.

Wird in einem Verpflichtungsjahr ein Fahrzeug, für dessen Strommenge bereits eine Mitteilung an das Umweltbundesamt erfolgte, auf eine andere Person zugelassen, hat die Person, auf die das Fahrzeug bisher zugelassen war, die andere Person über diese Mitteilung zu informieren.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bekomme ich die THG-Prämie jährlich und für wie lange?

Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Sie erhalten eine jährliche Zahlung von uns, solange Sie der Fahrzeughalter sind. Als Nachweise benötigen wir jährlich den Fahrzeugschein. Die Zahlung kann angepasst werden, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

FAQ Mobilität THG-Quote

Bis wann kann ich meine THG-Prämie für das aktuelle Jahr geltend machen?

Das Umweltbundesamt hat den Beantragungszeitraum für die THG-Quoten für E-Fahrzeuge auf den 15. November des Beantragungsjahres festgelegt. 

FAQ Mobilität Elektrofahrzeuge

Gibt es eine Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge?

Ja, mit dem Umweltbonus geförderte Fahrzeuge dürfen frühestens nach 12 Monaten den Besitzer wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland geförderte Fahrzeuge in Nachbarländer weiterverkauft werden.

FAQ Mobilität THG-Quote

Ich habe ein Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen - kann ich die THG-Quote beantragen?

Ja, wie jede Privatperson können Sie die THG-Quote für alle Ihre E-Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und diesselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf, dass Sie in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge angeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da Ihnen zusätzlich zum Bonus auch die Umsatzsteuer augezahlt wird.

FAQ Mobilität THG-Quote

Was sind die THG-Emissionen?

Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie (z.B. Mineralölkonzerne) sind verpflichtet ­- über gesetzlich vorgeschriebene Quoten - ausgestoßenes CO2 zu kompensieren. Das Klimaschutz-Instrument „Treibhausgas-Minderungsquote (THG)“ ermöglicht es energie schwaben durch Ihr elektrisches Fahrzeug eingesparte CO2-Emissionen an die Mineralölunternehmen zu verkaufen. Somit leisten Sie und Ihr Elektro-Fahrzeug einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energiewende.

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Fragen im Blickpunkt

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Was gilt für meine bestehende Gasheizung ab dem Jahr 2024?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.

Sollte Ihre Heizung bis 2045 einen Defekt haben, können Sie die Heizung auch reparieren lassen. Einzige Einschränkung: Sollte Ihre Gasheizung im weiteren Betrieb vor 2045 einen so schweren Defekt haben, dass die Heizung komplett ausgetauscht werden muss, haben Sie bei der Neuanschaffung die Vorgaben der Wärmeplanung Ihrer Kommune in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland bis spätestens Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt haben müssen. In diesem kann eventuell auch festgelegt werden, dass das Gasnetz von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird und Ihre Gasheizung dann gegebenenfalls schon vor 2045 auf Wasserstoff umzurüsten ist.

 

 

FAQ Verträge Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?

schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, wird ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 für den Transport von 100% grünem Wasserstoff fit machen. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.

Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können mit einem Erdgasgemisch betrieben werden, das aus bis zu 30% Wasserstoff besteht. Die Heizgerätehersteller werden jedoch in Kürze Geräte auf den Markt bringen, die zu 100% wasserstofftauglich sind.

Nach Auskunft von Herstellern wie Bosch und Vaillant wird eine 100% wasserstofftaugliche Brennwertherme nur unwesentlich mehr kosten wie eine normale Gas-Brennwert-Therme.

Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Da die Inneninstallation zumeist Aufputz verlegt ist, werden sich eventuelle Umrüstkosten aber auch in diesem seltenen Fall in bezahlbaren Grenzen halten. Standardmäßig sind im Haus Kupfer oder Edelstahlleitungen verlegt, die für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sind.

Zusätzlich benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.

 

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Ja, das dürfen Sie. Mit energie schwaben sind Sie auf der sicheren Seite. Wir werden alle Voraussetzungen erfüllen, damit Sie auch in Zukunft mit Gas heizen können. 

Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, können Sie Ihre Gasheizung weiter mit Biomethan betreiben. energie schwaben wird Ihnen dieses zur Verfügung stellen. 

Wenn es als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. energie schwaben stellt Ihnen dann zukünftig 100% Wasserstoff zur Verfügung.

FAQ Neues Gebäudeenergiegesetz / Zukunft des Heizens

Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?

Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.

FAQ Energieversorgung und Preisentwicklung

Aktivierung der Stufe 2 im Notfallplan Gas, die so genannte Alarmstufe: Was heißt das?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 im Notfallplan Gas die 2. Stufe ausgerufen, die so genannte Alarmstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Abhängigkeit von Erdgas, insbesondere aus Russland, weiter verringern soll. Sie hat die Voraussetzungen für weitere politische Entscheidungen – wie bspw. die verstärkte Kohleverstromung – geschaffen.
Im Gasversorgungsnetz in Bayerisch-Schwaben sind die Gasflüsse seither weiterhin bei 100%. Alle Vorlieferanten erfüllen ihre Verträge zu 100%.

In der Alarmstufe – Stufe 2 des Notfallplans Gas – sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen.

Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir rechnen im aktuellen Winter mit keiner Verknappung der Energie und gehen momentan davon aus, dass wir auch gut durch den nächsten Winter kommen (Heizperiode 2023/24). Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher auch für den nächsten Winter wieder zu 100% zu füllen. energie schwaben unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier als pdf zum Download.

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