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Wie können wir Ihnen helfen?

Messstellenbetrieb Strom

FAQ Messstellenbetrieb Strom

Was ist der Messstellenbetrieb?

Der Messstellenbetrieb umfasst alle Aufgaben rund um Ihren Stromzähler. Dazu gehören insbesondere der Einbau, der Betrieb, die Wartung und – falls erforderlich – der Austausch des Zählers. 

FAQ Messstellenbetrieb Strom

Wer ist für den Messstellenbetrieb bzw. den Stromzähler zuständig?

Der Messstellenbetreiber ist für Ihren Stromzähler verantwortlich. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber). Es kann aber auch ein anderer Anbieter sein. Der Messstellenbetreiber stellt uns, Ihrem Energielieferanten - energie schwaben gmbh - die Verbrauchsdaten bereit, auf deren Basis wir die Rechnung erstellen.

FAQ Messstellenbetrieb Strom

Wer entscheidet, welcher Stromzähler eingebaut wird?

Der Messstellenbetreiber legt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fest, welche Messeinrichtung wo eingebaut wird. Er bestimmt auch über die Größe und Anzahl der Messeinrichtungen. Falls erforderlich, entscheidet er auch über den Einbau zusätzlicher Steuerungseinrichtungen. 

FAQ Messstellenbetrieb Strom

Darf der Messstellenbetreiber meine Wohnung oder mein Haus betreten?

Ja. Wenn Arbeiten am Stromzähler notwendig sind, darf der Messstellenbetreiber Ihre Räumlichkeiten betreten. Das gilt ausschließlich, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. 
Dieses Zutrittsrecht ist gesetzlich geregelt (§ 38 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG).

FAQ Messstellenbetrieb Strom

Kann ich meine Messdaten einsehen?

Wir stellen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die für Sie als Kunde wesentlich sind oder die sich aus dem Messstellenvertrag ergeben – soweit Sie diese nicht bereits direkt vom Messstellenbetreiber erhalten.

Sie haben außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Messdaten. 

Der Umfang ist in § 53, 61 MSBG und Artikel 7 Absatz 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 i. V. m. Art. 23 Absatz 2 Richtlinie (EU 2019/944 geregelt. 

Gerne informieren wir Sie darüber, welche Möglichkeiten Ihnen hierfür zur Verfügung stehen und teilen Ihnen erforderliche Informationen unverzüglich mit. 

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Fragen im Blickpunkt

Was gilt für meine bestehende Gasheizung nach dem GModG?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.

Eigentümerinnen und Eigentümer haben im GModG freie Heizungswahl, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Energieversorger müssen ab 2028 sogenannte grüne Gase beimischen, um bestehende Heizungen schrittweise klimafreundlicher zu machen. Details zu dieser "Grüngasquote" werden in einem separaten Gesetz geregelt. Bis 2045 muss diese Quote 100 Prozent betragen, verantwortlich dafür ist der Versorger. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hier also nichts tun.

 

 

FAQ Verträge Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ Gasversorgung ist sicher

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?

schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, wird ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 für den Transport von 100% grünem Wasserstoff fit machen. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.

Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können mit einem Erdgasgemisch betrieben werden, das aus bis zu 30% Wasserstoff besteht. Die Heizgerätehersteller werden jedoch in Kürze Geräte auf den Markt bringen, die zu 100% wasserstofftauglich sind.

Nach Auskunft von Herstellern wie Bosch und Vaillant wird eine 100% wasserstofftaugliche Brennwertherme nur unwesentlich mehr kosten wie eine normale Gas-Brennwert-Therme.

Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Da die Inneninstallation zumeist Aufputz verlegt ist, werden sich eventuelle Umrüstkosten aber auch in diesem seltenen Fall in bezahlbaren Grenzen halten. Standardmäßig sind im Haus Kupfer oder Edelstahlleitungen verlegt, die für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sind.

Zusätzlich benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.

 

Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Ja, das dürfen Sie. Mit energie schwaben sind Sie auf der sicheren Seite. Wir werden alle Voraussetzungen erfüllen, damit Sie auch in Zukunft mit Gas heizen können. 

Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, können Sie Ihre Gasheizung weiter mit Biomethan betreiben. energie schwaben wird Ihnen dieses zur Verfügung stellen. 

Wenn es als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. energie schwaben stellt Ihnen dann zukünftig 100% Wasserstoff zur Verfügung.

Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?

Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.

Wir kümmern uns um Ihre Fragen

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