Wie können wir Ihnen helfen?
Kunden werben Kunden
Welche Voraussetzungen gelten?
Als Neukundin oder Neukunde gilt:
wer in den letzten sechs Monaten keinen Strom- und keinen Gasliefervertrag mit energie schwaben hatte, jede Person, die weder mit der werbenden Person identisch ist noch im selben Haushalt wohnt, wer bei Gas einen Mindestverbrauch von 5.000 kWh pro Jahr und bei Strom einen Mindestverbrauch von 1.500 kWh pro Jahr vorweisen kann.
Ist eine nachträgliche Neukundenwerbung möglich?
Nein. Die Zuordnung einer Empfehlung kann leider nicht nachträglich erfolgen. Umso wichtiger ist es, Freundinnen, Freunde und Bekannte zu bitten, über den erhaltenen Empfehlungslink einen Vertrag abzuschließen.
Welche Wege gibt es, Personen zu werben und die Prämie zu erhalten?
Eine Neukundenwerbung ist nur online möglich.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich Freunde werben beziehungsweise wann endet die Aktion?
Dieses Angebot von energie schwaben gilt zeitlich unbegrenzt bis auf Widerruf.
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Fragen im Blickpunkt
Was gilt für meine bestehende Gasheizung nach dem GModG?
Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.
Eigentümerinnen und Eigentümer haben im GModG freie Heizungswahl, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Energieversorger müssen künftig die gesetzlich festgelegten Anteile bestimmter gasförmiger Energieträger erfüllen. Die Einzelheiten dieser Regelungen werden in einem separaten Gesetz festgelegt. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Vorgaben sind die Energieversorger. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hierfür nichts tun.
Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?
Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:
Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?
schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, plant, ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 schrittweise auf den Transport von Wasserstoff vorzubereiten. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.
Um Wasserstoff nutzen zu können, können je nach Heizungsanlage technische Anpassungen erforderlich sein. Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können entsprechend den Herstellerangaben bereits mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen betrieben werden und sind für eine spätere Umrüstung auf höhere Wasserstoffanteile vorbereitet.
Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind, hängt von der vorhandenen Installation ab. In vielen Gebäuden kommen Kupfer- oder Edelstahlleitungen zum Einsatz, die grundsätzlich für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sein können.
Außerdem benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.
Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.
Ja, das dürfen Sie. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der kommunalen Wärmeplanung vor Ort ab.
Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, kann der Einsatz von Biomethan vorgesehen werden. Welche Energieträger künftig vor Ort verfügbar sein werden, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Infrastrukturentwicklung und den Angeboten der Energieversorger ab.
Wenn das Gebiet als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. Ob und wann Wasserstoff in Ihrer Region verfügbar sein wird, hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung der Infrastruktur, der kommunalen Wärmeplanung sowie den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ab.
Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?
Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.
Wir kümmern uns um Ihre Fragen
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