Zum Hauptinhalt springen

Wie können wir Ihnen helfen?

Verträge

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Wo kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder meine Bankverbindung ändern?

Über den Kundenservice oder über das Online Portal.

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Was passiert mit meinem Strom-/Gasvertrag beim Umzug? Kann ich meinen alten Vertrag mitnehmen?

Das ist möglich, wenn wir in dem neuen Gebiet auch Gas/Strom anbieten. Dazu kontaktieren Sie einfach den Kundenservice, der prüft die Tarife und Möglichkeiten. Bitte beachten Sie: im Bereich Strom ist eine Vertragsmitnahme ab dem 06.06.2025 ist die Ummeldung im Bereich Strom nur noch in Zukunft möglich.

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Ja, für Ihre Gasbelieferung ist dies noch bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. Im Bereich Strom ist dies ab dem 06.06.2025 jedoch leider nicht mehr zulässig – laut Gesetzgebung ist hier eine Abmeldung nur noch in Zukunft möglich.

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Werden bei einem Wechsel Kosten fällig?

Nein, das ist kostenlos.

Zurück zur FAQ Übersicht

Nicht das gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um schnell die passenden Antworten zu finden!

Fragen im Blickpunkt

Was gilt für meine bestehende Gasheizung nach dem GModG?

Es ändert sich nichts für Sie. Sie müssen nicht aktiv werden und können Ihre Heizung weiter nutzen.

Eigentümerinnen und Eigentümer haben im GModG freie Heizungswahl, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Energieversorger müssen künftig die gesetzlich festgelegten Anteile bestimmter gasförmiger Energieträger erfüllen. Die Einzelheiten dieser Regelungen werden in einem separaten Gesetz festgelegt. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Vorgaben sind die Energieversorger. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hierfür nichts tun.

 

 

FAQ › Verträge › Vertrag, Tarif & Umzug

Kann es bei einem Wechsel des Energieversorgers zu einem Versorgungsausfall kommen?

Nein, wenn kein Vertrag abgeschlossen ist rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung.

FAQ › Gasversorgung ist sicher

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht zahlen können:

Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0821 9002-459.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Sonstige Preise für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung, weitere Kosten und Zinsen (PDF, 111 KB)

Müssen Kundinnen und Kunden in Zukunft mit Umbaumaßnahmen rechnen, wenn mit Wasserstoff statt Erdgas geheizt wird?

schwaben netz, eine 100%-Netztochter von energie schwaben, plant, ihr Gasnetz bis zum Jahr 2040 schrittweise auf den Transport von Wasserstoff vorzubereiten. Um dann auch mit 100% Wasserstoff heizen zu können, benötigen Sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Brennwerttherme.

Um Wasserstoff nutzen zu können, können je nach Heizungsanlage technische Anpassungen erforderlich sein. Aktuell am Markt verfügbare Brennwertthermen mit dem Label „H2-ready“ können entsprechend den Herstellerangaben bereits mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen betrieben werden und sind für eine spätere Umrüstung auf höhere Wasserstoffanteile vorbereitet.

Prüfen, ob Gasleitungen wasserstofftauglich sind
Zusätzlich muss Ihr Heizungsinstallateur überprüfen, ob Ihre innerhalb des Hauses verlegten Gasleitungen wasserstofftauglich sind. Sehr alte Leitungen sind bspw. für den Einsatz mit 100% Wasserstoff ungeeignet. Welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind, hängt von der vorhandenen Installation ab. In vielen Gebäuden kommen Kupfer- oder Edelstahlleitungen zum Einsatz, die grundsätzlich für den Einsatz von Wasserstoff geeignet sein können.

Außerdem benötigen Sie für den Einsatz von 100% Wasserstoff einen neuen Zähler und einen neuen Druckregler. Der Austausch von beiden Geräten erfolgt für Sie kostenfrei durch Ihren zuständigen Netzbetreiber schwaben netz.

Darf eine Gastherme mit Erdgas zukünftig noch in Betrieb genommen werden? Auf meinem Grundstück liegt ein Gas-Teilanschluss, meine Gastherme ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Ja, das dürfen Sie. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der kommunalen Wärmeplanung vor Ort ab.

Ihre Voraussetzungen hängen im Einzelnen von der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Heimatort ab: Weist Ihre Kommune das Gebiet, in dem Sie leben, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als zukünftiges Biomethangebiet aus, kann der Einsatz von Biomethan vorgesehen werden. Welche Energieträger künftig vor Ort verfügbar sein werden, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Infrastrukturentwicklung und den Angeboten der Energieversorger ab.

Wenn das Gebiet als Wasserstoffgebiet ausgewiesen wird, muss Ihre Gasheizung auf Wasserstoff nachrüstbar sein. Ob und wann Wasserstoff in Ihrer Region verfügbar sein wird, hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung der Infrastruktur, der kommunalen Wärmeplanung sowie den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ab.

Welche Alternativen gibt es zu einer Elektro-Wärmepumpe?

Neben der Wasserstoff- und Biogas-Heizung empfehlen wir eine Hybridheizung. Das ist eine Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät. Dabei deckt die Wärmepumpe mehr als 65% der Gesamtarbeit ab. Den Rest macht an kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf das Brennwertgerät. Gerade im Bestandsbau können mit dieser Kombination mögliche Sanierungskosten geringgehalten werden. Speziell auch in Verbindung mit einem Biogasprodukt kann das Heizsystem nahezu CO2-frei betrieben werden.

Wir kümmern uns um Ihre Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Kundenservice Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zur Hauptnavigation
Sie nutzen einen veralteten Browser um unsere Webseite zu besuchen. Um Ihnen das bestmögliche Besuchererlebnis bieten zu können, nutzen Sie bitte einen aktuellen Browser (z.B. Chrome, Firefox oder Edge).
Kontakt
Hallo.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind persönlich für Sie da.
Kundenservice Wir helfen Ihnen gerne weiter.
energie schwaben
Sie haben drei Möglichkeiten, uns via WhatsApp zu kontaktieren.
Speichern Sie unsere Rufnummer in Ihren Kontakten ab und schreiben Sie uns Ihre Nachricht.: +49 160 9728 74 90
Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Telefon, um direkt in den Chat zu gelangen.:
QR-Code Whatsapp
Chatten Sie mit uns direkt am Computer. Entweder über den Browser oder mit der installierten WhatsApp Applikation.