Zweistufige Entlastung für Haushalte
Soforthilfe
Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs Gas wird für alle Haushalte einmalig vom Staat übernommen, um so eine finanzielle Entlastung für den kommenden Winter zu schaffen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Klingt sperrig, aber die Umsetzung soll einfach sein. Ihr Dezemberabschlag wird ausgesetzt. Sofern Sie Ihren Dezember-Abschlag selbst überwiesen haben wird dieser als Gutschrift bei uns fortgeführt und mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll.
So wird der Abschlag berechnet: Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch und der zum 1. Dezember gültige Preis bilden die Grundlage dafür.
Gaspreisbremse kommt
Am 29. September hat die Bundesregierung beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger mit einer neuen Gaspreisbremse zu entlasten. Wir begrüßen das sehr. Die Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent (netto) wird es nicht geben und wird Ihnen von uns auch nicht in Rechnung gestellt. Unsere Preisinformationen und Abschlagspläne werden wir entsprechend korrigieren. Mehrwertsteuersenkungen werden wir ebenfalls sofort und vollständig an Sie weitergeben.
Ihre Fragen - unsere Antworten
Welche Auswirkungen haben die aktuellen Entwicklungen für meine Versorgung? Ist sie sicher – und auf Dauer bezahlbar? Unsere FAQ-Liste gibt Antworten und wird für Sie laufend aktualisiert.